1. Behandlungskosten­übernahme durch gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn der Psychotherapeut als Vertragsbehandler zugelassen ist. In diesem Fall reicht die Vorlage der Krankenversicherungskarte zu Beginn des Quartals. Zunächst übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für 5 probatorische Sitzungen. Die Kostenübernahme für weitere Sitzungen erfolgt nach Beantragung der Psychotherapie durch den Behandler und Genehmigung durch die Kranken­versicherung.

2. Versicherte privater Kranken­ver­sich­er­ungen

Bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherung/Bei­hilfe­be­rechtigten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen, die im Einzelfall mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle abzuklären sind. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.




Unser Team hilft bei verschiedensten Problem- und Störungsbildern. Wir behandeln unter anderem Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen oder somatoformen Erkrankungen. Ebenso stehen wir Ihnen in Lebenskrisen, bei Beziehungs- oder Persönlichkeitsproblemen sowie Schwierigkeiten im Beruf oder ähnlichen Fällen zur Seite.




 

 




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